Kanzlei: Modul Einstellungen, E-Workflow

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Zum 01.01.2022 ist für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an Gerichte gemäß § 2 ERVV n.F. die Durchsuchbarmachung von Dokumenten sowie gemäß der ERVB 2022 (welche die bisherigen ERVB 2018, 2019 und 2021 ersetzt) die Einbettung von Inhalten (Schriften und Grafiken) entfallen.

Die vormalige E-Workflow Einstellung 4.09 Warnung zur ERVV-Konformität anzeigen wird ersetzt durch 4.09 ERVB-Informationen im beA Postausgang.

Zum 01.01.2022 werden die E-Workflow Einstellungen

69 OCR Erkennung für beA Postausgang,
70 OCR Erkennung für E-Akte und
09 ERVB-Informationen im beA Postausgang

automatisch deaktiviert, lassen sich bei Bedarf jedoch wieder aktivieren.

Bei Aktivierung findet eine automatisierte Prüfung der technischen Voraussetzungen in Zusammen­hang mit einer automatischen Bearbeitung mittels des aktivierten OCR-Programms statt.

Die aktivierten Einstellungen 1.69 und 4.09 zeigen die bekannten Symbole im beA Postausgang und den Status der Durchsuchbarkeit sowie der Schrifteinbettung: