Akten: Akte anlegen/ändern/kopieren – Dokumentation und Auswertung der Prüfung nach dem Geldwäschegesetz

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Die nach dem GwG vorgenommene Überprüfung, ob der Anwalt/Notar für das konkrete Mandat Verpflichteter nach dem GwG ist, kann zu einer Akte gespeichert und ausgegeben/ausgewertet werden.

Zweck:

Dokumentation der erfolgten Prüfung nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 Geldwäschegesetz (GWG).

Funktion:

In den Programmfunktionen Akte anlegen, Akte ändern und Akte kopieren kann das Ergebnis der Überprüfung, ob das konkrete Mandat den in § 2 Abs. 1 Nr. 10 Geldwäschegesetz (GwG) genannten Tätigkeitsbereichen zuzuordnen ist, über die Auswahlliste Prüfung GwG gewählt werden.

Über die Programmfunktion Akteninfo wird das Prüfungsergebnis für die jeweilige Akte angezeigt.

Im Aktenregister wird über die neue Spalte GwG die in der Akte gespeicherte Auswahl angezeigt. Über den Filter Prüfung GwG kann ermittelt werden, für welche Akten eine Überprüfung erfolgt ist und mit welchem Ergebnis.

Auf den Aktenvorblättern kann das Ergebnis über neue Datenfelder/Platzhalter ausgegeben werden.

Die mitgelieferten Aktenvorblätter Rechtsanwalt I/Notar allgemein (TAV-/AVB-Format) wurden standardmäßig um die Ausgabe erweitert. Für die übrigen Aktenvorblätter steht ein neues Datenfeld Status Prüfung GwG zur Verfügung.

Die mitgelieferten Aktenvorblätter im RTF-Format wurden ebenfalls um die Ausgabe der GwG-Prüfung erweitert, die angepassten Aktenvorblätter können über die Textbausteinaktualisierung in der Programmfunktion Standardtexte aktualisiert werden. Für eigene RTF-Aktenvorblätter oder Textbausteine wurde ein neuer Rubrum-Platzhalter (<$77>) zur Verfügung gestellt.

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