Termine/Fristen: Kalender 3 – Synchronisation von Wiedervorlagen

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Neu:

Im  Kalender 3 gibt es jetzt die Synchronisation von Wiedervorlagen.

Zweck:

Wiedervorlagen stehen nicht nur in der Kanzlei, sondern auch mobil im Kalender des Smartphones zur Verfügung.

Funktion:

In wenigen Schritten ist es im Kalender 3 unter Synchronisation möglich, die Einrichtung einer neuen oder Änderungen zu einer bereits bestehenden Synchronisation vorzunehmen. Hierfür wird der gewünschte Service, die Synchronisationsrichtung sowie der RA-MICRO Kalender ausgewählt.

Anschließend ist die Eingabe des externen Kontos (beispielsweise Google-Konto) unter Account erforderlich.

Wird kein Wiedervorlagen-Sachbearbeiter ausgewählt, werden alle Wiedervorlagen synchronisiert. Zusätzlich ist auch die Synchronisation der Aktenwächter-Wiedervorlagen möglich.

Intervall und Synchronisationszeitraum werden automatisch vorgeschlagen und können an die Anforderungen der Kanzlei angepasst werden.

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