Notariat: Urkundsgeschäfte – Übergabe der elektronischen Fassung der Urschrift in die elektronische Urkundensammlung zum 01.07.2022

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Mit dem 01.07.2022 besteht die Verpflichtung für Notariate, alle neu errichteten Urkunden als “elektronische Fassung der Urschrift” in der elektronischen Urkundensammlung zu verwahren.

Unter Urkundsgeschäfte, Urkundenrolle, Neu ermöglicht die neue Auswahl Dokumente die Verwendung bereits beglaubigter, signierter bzw. unsignierter elektronischer Dokumente aus einem Dateiordner oder der E-Akte.

Zunächst sind die Urkundeneinträge wie gewohnt vorzunehmen. Dokumente wird erst aktiv, wenn ein Beurkundungsdatum ab dem 01.07.2022 eingetragen wird.

Anschließend können sowohl zuvor über Beglaubigung/Signatur elektronisch beglaubigte und signierte Dokumente aus dem Dateisystem als auch unsignierte Dokumente aus dem Dateisystem bzw. aus der E-Akte übernommen werden.

Die mit * als Pflichtfelder gekennzeichneten Eingabefelder sind auszufüllen. Dabei ist die Dokumentart aus einer abschließenden Liste, die nicht durch individuelle Einträge erweitert werden kann, zu wählen. Dokumente enthält eine Dokumentenvorschau zur umfassenden Kontrolle.

Mit Übernehmen wird das ausgewählte Dokument für den Export zum UVZ übernommen. Über Plus und Minus können weitere Dokumente hinzugefügt oder bereits gewählte entfernt werden.