Lohn: Erhöhung Mindestlohn

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(Anpassungen Grenzen Mini- und Midijobs)

 

Mit der Erhöhung des Mindestlohns (12 €/h) zum 01.10.2022 haben sich auch die Grenzen für den Mini- und Midijob (Übergangsbereich/Gleitzone) verändert. Die Obergrenze für die Minijobs (geringfügige Beschäftigung) liegt nun bei 520 € im Monat. Der Midijobbereich (Übergangsbereich/Gleitzone) umfasst 520,01 € – 1.600 € im Monat. Weiterhin wurden für den Midijob ab 01.10.2022 der Faktor und die Berechnungsformel zur Ermittlung der Berechnungsbasis, sowie die Berechnungslogik für die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge verändert.

Alles wurde entsprechend in RA-MICRO eingearbeitet und angepasst. Nunmehr kann in der Funktion „Mitarbeiterdaten ändern“ eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) mit einem Gehalt bis 520 € im Monat hinterlegt und abgerechnet werden.

Die Abrechnungen für Midijobs erfolgen ab Oktober automatisch nach den gültigen Regeln, wenn für den Mitarbeiter in „Mitarbeiterdaten ändern“ hinterlegt wurde, dass dieser im Übergangsbereich/Gleitzone abgerechnet werden soll. Die Hinterlegung und Abrechnung eines Gehaltes von 520,01 – 1.600 € im Monat ist nun möglich.

 

 

Verfügbar ab RA-MICRO Version 2022.10.003