Lohn: Energiepreispauschale

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Mit der Abgabe der Lohnsteueranmeldung für den Monat August 2022 (bzw. für das 3. Quartal 2022 oder das Kalenderjahr 2022) gibt es die Möglichkeit, in RA-Micro die Energiepreispauschale zu berücksichtigen.

Im Dialog zur Übermittlung der Elektronischen Lohnsteueranmeldung wird die Option Energiepreispauschale gesetzt. Daraufhin öffnet sich die Eingabe zur Erfassung des Betrages. Der zu erfassende Betrag kann manuell eingetragen werden. Der selbst ermittelte Betrag muss durch 300 teilbar und größer als 0 sein. Für weiterführende Informationen anbei folgender Link.

Nachdem ein Betrag erfasst und die Lohnsteueranmeldung verschickt wurde, wird dieser Betrag in Kennziffer 35 der Lohnsteueranmeldung abgebildet und summarisch von der Lohnsteuer abgezogen.

Die Auszahlung der Energiepreispauschale an die Mitarbeiter erfolgt mit der September 2022 Lohnabrechnung, zu der wir rechtzeitig ein weiteres Patch veröffentlichen.