Gebühren: RVG Berechnung – Schnellauswahl
Neu:
Die neuen Tatbestände RVG ab 01.01.2021 können nun in die Schnellauswahl übernommen werden.
Zweck:
Im Rahmen der Einführung des KostRÄG 2021 wurde das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG in RA‑MICRO angepasst.
Auch in der Schnellauswahl wird die Auswahl der verschiedenen Gebührentabellen ermöglicht:
Funktion:
Um die erhöhten Gebührentatbestände zu nutzen, sind diese einmalig über Kanzlei, Modul Einstellungen, Gebühren, Schnellauswahl zur Gebührentabelle RVG hinzuzufügen.
Alle bisher in der Schnellauswahl hinterlegten Tatbestände, die von 7/2013 bis 12/2020 gelten, stehen weiterhin in der Schnellauswahl zur Gebührentabelle RVG bis 12/2020 zur Verfügung:
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