Gebühren: RVG Berechnung – Schnellauswahl

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Neu:

Die neuen Tatbestände RVG ab 01.01.2021 können nun in die Schnellauswahl übernommen werden.

Zweck:

Im Rahmen der Einführung des KostRÄG 2021 wurde das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG in RA‑MICRO angepasst.

Auch in der Schnellauswahl wird die Auswahl der verschiedenen Gebührentabellen ermöglicht:

Funktion:

Um die erhöhten Gebührentatbestände zu nutzen, sind diese einmalig über Kanzlei, Modul Einstellungen, Gebühren, Schnellauswahl zur Gebührentabelle RVG hinzuzufügen.

Alle bisher in der Schnellauswahl hinterlegten Tatbestände, die von 7/2013 bis 12/2020 gelten, stehen weiterhin in der Schnellauswahl zur Gebührentabelle RVG bis 12/2020 zur Verfügung:

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