Gebühren: Rechnung RVG – Zeile Nachversteuerung

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Das Modul Gebühren ermöglicht eine Nachversteuerung von mit 16% USt. vereinnahmten Guthaben (Vorschüssen), die mit einer zu 19% USt. Rechnung verrechnet werden.

Zweck:

Vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 galt ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 16%, ab dem 1. Januar 2021 gelten wieder 19%. Wurden Vorschusszahlungen zu 16% USt. vereinnahmt und auf eine Rechnung zu 19% USt. verrechnet, ist eine Nachversteuerung notwendig.

Funktion:

In der Programmfunktion Rechnung RVG werden Gebührenguthaben zu 16% USt. entweder bereits in der Zeile Nachversteuerung vorgeschlagen oder können dort über die Schaltfläche Details ausgewählt werden.

Im Aktenkonto wird daraufhin die Nachsteuer ausgewiesen und in der Buchen-Maske automatisch auf 100% Nachsteuer aufgeteilt. Die Nachsteuer wird daraufhin bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung automatisch übermittelt. Ein Umbuchen ist nicht notwendig.

Weitere Details können den FAQs entnommen werden.

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