Gebühren: Rechnung RVG/Notar Kostenrechnung – XRechnung

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Im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU wurde für Fibu I Nutzer die Möglichkeit geschaffen, XRechnungen gemäß der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung EN-16931 aus RA-MICRO heraus an Behörden und Gerichte zu versenden.

Die erforderliche Option XRechnung steht in Rechnung RVG und Notar Kostenrechnung zur Verfügung.

Zweck:

XRechnung wird als Standard für elektronische Rechnungen insbesondere im Rechnungsaustausch mit öffentlichen Auftraggebern in Deutschland verwendet.

Funktion:

Nach der Wahl von XRechnung wird ein Feld für die Leitweg-ID eingeblendet. Hier ist die Leitweg-ID, welche im Zuge der Auftragsvergabe durch den Auftraggeber mitgeteilt wurde, einzutragen.

Die Rechnung wird im Anschluss wie gewohnt erstellt.

Die XRechnung kann mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden, um den Formerfordernissen der §§ 10 Abs. 1 S. 1 RVG, 19 Abs. 1 S. 1 GNotKG zu genügen. Dafür ist eine einfache Signatur Voraussetzung.

In Rechnung RVG wird diese auf der Seite  für Briefkopf-, Schlusstext- und Grußformel-Auswahl eingefügt.  

In der Notar Kostenrechnung wird die einfache Signatur bereits auf Seite 1 eingefügt.

Soll die XRechnung eine qualifizierte elektronische Signatur erhalten, so muss diese beim Versand eingefügt werden, z. B. über das besondere elektronische Anwaltspostfach beA.

Nach Rechnungserstellung kann die XRechnung auf verschiedenen elektronischen Wegen versandt werden. Dazu wird eine Datei im *.xml-Format erstellt. Für die Erstellung dieser Datei erfolgt eine Validierung.

Die versandte XRechnung wird im Rechnungsordner unter Angabe des Versandweges gespeichert.

Weiterhin erfolgt ein Speichern in der E-Akte, sowohl als *.xml wie auch als lesbares *.pdf. So kann aus der E-Akte heraus die erstellte XRechnung zu einem späteren Zeitpunkt erneut versendet werden.

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