Gebühren: Rechnung RVG – KostRÄG 2021

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Im Rahmen der Einführung des KostRÄG 2021 wurde das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG in RA‑MICRO angepasst.

Die anzuwendende Gebührentabelle wird aufgrund des Aktenanlagedatums oder der Leistungszeit automatisch zur Akte vorgeschlagen und kann über eine Auswahlliste geändert werden.

Zweck:

Gebühren können sowohl nach dem neuen RVG als auch tabellenübergreifend abgerechnet werden.

Funktion:

Nach Bestätigen einer Aktennummer aus 2021 wird automatisch die aktuelle Gebührentabelle vorgeschlagen. Nach Bestätigen einer Aktennummer vor 2021 wird die Gebührentabelle bis 12/2020 vorgeschlagen, kann aber bei Bedarf geändert werden. Ausschlaggebend ist immer der Leistungszeitbeginn.

Bei tabellenübergreifenden Abrechnungen wird im Bereich der Tatbestandsauswahl die Option Gebührentatbestände nach RVG nf bereitgestellt, die für diese Abrechnungen genutzt werden kann.

Ist z. B. eine Geschäftsgebühr im Jahr 2020 angefallen, die Verfahrensgebühr aber im Jahr 2021 entstanden, kann mit dieser Option tabellenübergreifend angerechnet und abgerechnet werden.

Ist bei Eingabe der Verfahrensgebühr diese Option gesetzt, wird das aktuelle RVG, gekennzeichnet durch die gelbe Markierung, angewendet.

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