Gebühren: Pflichtverteidigerformular HKR 121 auswählbar.

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Künftig steht neben dem Pflichtverteidigerformular HKR 169 auch das Pflichtverteidigerformular HKR 121 (Antrag auf Festsetzung der Verfügung des gerichtlich bestellten Verteidigers) zur Verfügung.

In Ergänzung zu den im Formular HKR 169 enthaltenen Angaben können eine Registernummer (erfolgt über die Kanzleiadresse), eine Rechnungsnummer und anstelle der bisherigen Bankverbindung eine IBAN angegeben werden.  

Das Formular HKR 121 kann über das Programmfenster Formular RVG-Pflichtverteidiger aufgerufen werden: 

Verfügbar ab Version 2023.07.001