Gebühren: Notar Kostenrechnung – Online-GmbH-Gründung abrechnen (DiRUG)
Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) führt die Online-Gründung der GmbH und die öffentliche Beglaubigung qualifizierter elektronischer Signaturen mittels Videokommunikation ein.
Zwei neue Auslagentatbestände 32016 Nr. 1 und Nr. 2 KV GNotKG ermöglichen die Weitergabe der dadurch entstehenden Kosten an den Kostenschuldner.
Diese Auslagentatbestände sind im RA-MICRO Programm Notar Kostenrechnung in dem über die Schaltfläche Auslagen aufgerufenen Auslagenfenster auswählbar:
Bei Erstellung der Notarkostenberechnung werden die Auslagen im Rechnungskörper und als Anlage ausgewiesen.