Gebühren: Notar Kostenrechnung – Aufnahme eines Dokuments in die elektronische Urkundensammlung als eigene Auslagenposition

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Im RA-MICRO Programmfenster Notar Kostenrechnung werden zwei neue Auslagenpositionen zur Verfügung gestellt. Diese dienen der Weiterberechnung der Gebühren der elektronischen Urkundensammlung an den Zahlungspflichtigen mit dem KV 32015 GNotKG: 

32015 – Aufnahme eines Dokuments in die elektronische Urkundensammlung … 4,50 € 

32015 – Beglaubigung von Unterschriften, die nicht mit der Fertigung eines Entwurfs in Zusammenhang stehen … 2,50 € 

Die beiden Auslagenpositionen werden unter Auslagen angeboten: 

Anschließend werden diese unter der Kurzbezeichnung 32015 Sonstige Auslagen nach Steuern in die Notar Kostenrechnung übernommen, in der Anlage mit den jew. Langbezeichnungen ausgewiesen und an das Kostenregister übergeben.