Für mehr Online-Gerichtsverhandlungen
Gerichtsverhandlungen sollen den technischen Möglichkeiten und rechtlich wie tatsächlichen Rahmenbedingungen entsprechend verstärkt online stattfinden. Dafür plädiert der Deutsche Anwaltsverein in seiner jüngsten Stellungnahme des Ausschusses für Zivilverfahrensrecht. Jedenfalls in der ZPO besteht die rechtliche Grundlage dafür mit § 128a ZPO seit 2002. Zehn Jahre später wurde der Einsatz nochmals gesetzlich nachjustiert, auf andere Verfahren erweitert und die Voraussetzungen vereinfacht.
Aktuell wird wegen der Corona-Lage zwar schon öfter auf eine mündliche Verhandlung verzichtet, der Weg über das schriftliche Verfahren ist aber keine echte Alternative. Damit die Online-Gerichtsverhandlungen keine Ausnahme bleiben, können RA-MICRO Anwälte die Durchführung per Videokonferenz anregen. Mit vOffice haben sie das richtige Tool bereits in ihrer Kanzleisoftware integriert.
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