Fibu: Neuerungen Lohn/Gehalt 2020 – Förderung der Elektromobilität/Berechnung von E-Fahrzeugen als Gehaltsumwandlung
Neu:
In Lohn/Gehalt wurde aufgrund der Förderung der Elektromobilität die Möglichkeit geschaffen, in Gehaltsabrechnungen ab dem Kalenderjahr 2020 eine Gehaltsumwandlung für E-Fahrzeuge zu berücksichtigen.
Zweck:
Der Arbeitgeber least Dienstfahrräder und stellt sie den Mitarbeitern zur Verfügung. Mitarbeiter, die das E-Bike auch privat nutzen möchten, beteiligen sich per Gehaltsumwandlung an der Leasingrate. In diesem Fall muss der Mitarbeiter für das vom Arbeitgeber überlassene Dienstrad 0,25 % des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Näheres regelt ein Überlassungsvertrag mit dem Mitarbeiter.
Funktion:
Auf der Karteikarte LSt/KiSt wird der Betrag für die E-Fahrzeug Gehaltsumwandlung eingegeben.
In der Gehaltsabrechnung wird die Gehaltsumwandlung wie nachstehend ausgewiesen:
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