Fibu: Lohn/Gehalt – Neuerungen in Lohn/Gehalt 2021

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Neu:

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben wurden in Lohn/Gehalt zum 01.01.2021 nachstehende Änderungen vorgenommen:

1. Anpassung der Gehaltsabrechnung nach Lohnsteuertabellen 2021 und Änderungen der Bemessungsgrundlagen für die Sozialversicherung.

2. Versand der Lohnsteueranmeldung und Lohnsteuerbescheinigung.

Zweck:

Änderungen ermöglichen die korrekte Erstellung der Abrechnung, Meldungen und Bescheinigungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

Funktion:

Nach einer erfolgreichen Protokollabholung ist das nochmalige Versenden der Lohnsteuer­bescheinigung 2020 nicht mehr möglich. Das hat zur Folge, dass auch keine Neuberechnung des Gehalts für diesen Zeitraum durchgeführt werden kann.

Die Lohnsteuerbescheinigung 2020 sollte daher erst übermittelt werden, wenn alle Berechnungen noch einmal geprüft und korrekt durchgeführt wurden. Es wird eine entsprechende Hinweismeldung angezeigt:

Für evtl. anfallende Nachberechnungen oder Nachzahlungen muss außerhalb von
RA-MICRO eine Anzeige nach § 41 c EStG erfolgen.

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