E-Workflow: Postausgang/beA Postausgang – automatische Dateinamenkorrektur für Anlagen

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Ab dem 01.11.2021 müssen Dateinamen von Anlagen, welche per beA übermittelt werden, folgende Vorgaben erfüllen:

  • Die Länge der Dateinamen inkl. Dateiendungen darf max. 84 Zeichen umfassen.
  • Es sind alle Buchstaben des deutschen Alphabets und alle Ziffern zulässig.
  • Es dürfen Unterstriche und Minus-Zeichen verwendet werden.
  • Punkte sind nur als Trennung zwischen dem Dateinamen und der Dateiendung zulässig.
  • Leerzeichen sind nicht erlaubt.

Für die automatische Dateinamenkorrektur im beA Postausgang wurde in den Einstellungen E‑Workflow auf der Karteikarte 4 Postausgang die Einstellung 4.10 beA-konforme autom. Dateinamenkorrektur aufgenommen. Diese Einstellung ist standardmäßig gesetzt.

Erfüllen Anlagen bei der Prüfung im beA Postausgang nicht die angegebenen Vorgaben, findet automatisch eine Korrektur ihres Dateinamens statt. So werden nicht zulässige Zeichen z. B. durch einen Unterstrich ersetzt. Dateinamen, welche mehr als die zulässigen Zeichen umfassen, werden gekürzt.

Die Korrektur wird durch ein Stift-Symbol in der neuen Spalte autom. Dateinamenkorrektur dargestellt. Sofern keine Korrektur der Dateinamen für die Anhänge erforderlich ist, wird dies durch ein leeres Feld mit passendem Tooltip dargestellt:

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