E-Notarpostfach – Überarbeitung der Funktion Neue Nachricht
Im Zusammenhang mit der Bereitstellung einer aktuellen Version der beN-Schnittstelle durch die Bundesnotarkammer ist nunmehr die Adressierung von beA-Postfächern möglich.
Zu diesem Zweck wurde die Funktion Neue Nachricht überarbeitet und neu strukturiert.
Über Neue Nachricht
an Gericht können wie gewohnt Gerichte erreicht werden, z.B. um Anträge gemäß § 14b FamFG einzureichen
an andere Empfänger können Nachrichten an beA-Empfänger, Ämter und Behörden oder Privatpersonen mit elektronischem Postfach erstellt und später versandt werden.
Neue Registeranmeldung bereitet einen neuen Antrag an die Registergerichte zum Versand vor.
Neuer Grundbuchantrag bereitet einen neuen Antrag an die Grundbuchämter zum Versand vor.
Hinzugekommen ist das Fenster Neue Nachricht an andere Empfänger:
Der Empfänger kann wahlweise über die RA-MICRO Adresse oder über die Such- Funktion (Lupe) adressiert werden. Wurde in der RA-MICRO Adresse bereits eine Safe-ID hinterlegt, wird diese im Hintergrund für die Adressierung des Empfängers verwendet. Wurde noch keine Safe-ID in der Adresse hinterlegt, startet die Such-Funktion automatisch und übernimmt den Namen aus der RA-MICRO Adresse.
Im nachfolgenden können dann Sendungsgrund und -priorität ergänzt werden, auch die Anforderung eines eEBs wäre möglich. Nach dem Beifügen der benötigten Dokumente oder Erstellung eines Anschreibens kann die Nachricht an den Postausgang übergeben und von dort gesendet werden.