Aktenkonto/Fibu I: Abrechnung Aktenkonto – Nachversteuerung
Neu:
Mit Abrechnung Aktenkonto ist es möglich, bei der automatischen Erstellung der Rechnungen vorhandene Gebührenguthaben automatisch mit den Forderungen zu verrechnen und bei Verrechnung von zu 16 % USt. gebuchten Gebührenguthaben mit zu 19 % USt. gebuchten Forderungen automatisch die im Rahmen der erstellten Rechnung erforderliche Nachsteuer anzuzeigen.
Zweck:
Vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 galt ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 16%, seit dem 1. Januar 2021 gelten wieder 19%. Wurden Gebührenguthaben zu 16% USt. vereinnahmt und auf eine Rechnung zu 19% USt. verrechnet, ist eine Nachversteuerung notwendig.
Funktion:
Voraussetzung ist, dass im Aktenkonto zu 16 % USt. ausgewiesene Gebührenguthaben vorhanden sind, die nicht bereits auf einen Offenen Posten mit Rechnungsnummer saldiert wurden.
Wird nun ein Offener Posten zu 19 % USt. in das Aktenkonto eingestellt und Abrechnung Aktenkonto aufgerufen, so wird dieses Gebührenguthaben automatisch verrechnet und in der Textzwischenzeile der verbleibende Saldo in Höhe der im Falle der Zahlung anfallenden Nachsteuer ausgewiesen.
Wird der abgerechnete Betrag bezahlt, so kann er auf diesen Saldo gebucht werden. Der zu 100 % USt. vereinnahmte Gebührenumsatz in Höhe der anfallenden Nachsteuer wird unterhalb des Aktenkonto Saldos angezeigt.
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