Aktenkonto: Aktko Fenster – Ermittlung zu viel entrichteter Umsatzsteuer
Neu:
Im Aktenkonto Fenster wurde in der Toolbar im Menü Ansicht die neue Option USt Gebührenguthaben Corona-Steuerhilfe anzeigen für Fibu I – Anwender geschaffen. Die Option ist standardmäßig gesetzt.
Zweck:
Ermittlung von Akten, in denen Umsatzsteuer angefallen ist und vom Finanzamt wegen der Umsatzsteuersenkung im 2. Halbjahr 2020 Umsatzsteuer zurückverlangt werden kann.
Funktion:
Im Zuge des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes gilt vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ein Steuersatz von 16% USt. Werden nun zu 19% USt. versteuerte Zahlungen als Gebührenguthaben behandelt und auf eine Rechnung zu 16% USt. verrechnet, so hat die Kanzlei die Differenz der Umsatzsteuer zu viel entrichtet.
Voraussetzung ist die im Aktenkonto Fenster unter Ansicht gesetzte Ansichtsoption USt Gebührenguthaben Corona-Steuerhilfe anzeigen. Diese Option ist nur für Nutzer mit Verwalterrechten ein- und ausschaltbar und für Nutzer ohne Verwalterrechte ausgegraut.
Ist die Ansichtsoption gesetzt, wird im Aktenkonto Fenster eine zusätzliche Zeile angezeigt, welche das bei der Verrechnung von zu 19 % USt. versteuerten Zahlungen auf zu 16 % USt. ausgewiesene Rechnungen entstandene USt Gebührenguthaben Corona-Steuerhilfe ausweist.
In der Spalte Betrag wird die Bemessungsgrundlage der vereinnahmten Zahlung angezeigt. In der Spalte Text wird für die Summe der vereinnahmten Zahlungen angezeigt, welches Umsatzsteuerguthaben sich durch die Verrechnung der mit 19% USt. vereinnahmten Zahlung auf die mit 16% USt. erstellte Rechnung ergibt (in nachfolgender Abbildung hervorgehoben):
Ist dieses Guthaben bereits vollständig umgebucht, wird keine Zeile angezeigt. Die von RA-MICRO empfohlene Vorgehensweise während der Umbuchung wird in den FAQs beschrieben.
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