21.06.2022 – Version 2022.06.002

Von

21.06.2022 Patch

Version 2022.1 (2022.06.002)

Notariat

Elektronischer Rechtsverkehr

E-Notarpostfach: Die Abgabe eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) ist unter Berücksichtigung der Vorgaben der BNotK möglich.
E-Notarpostfach: Die Absender und Empfänger werden beim Einlesen der Nachrichten im E-Notarpostfach ohne Hinweis eingelesen.
E-Notarpostfach: Beim Versenden von Handelsregisteranmeldungen und Grundbuchanträgen aus dem Postausgang kommt es nicht mehr zu der Meldung “Senden fehlgeschlagen”. Der Sendevorgang wird wieder direkt eingeleitet.
E-Notarpostfach: Der Nachrichtentyp “Allgemeine Nachricht” wurde überarbeitet und an den aktuell gültigen XJustiz-Standard 3.2 angepasst, mit dem nur noch die Übermittlung von Schriftgutobjekten möglich ist.
Export XNP/UVZ: Es können zusätzlich zu den Einträgen für das UVZ auch die elektronischen Dokumente zu dem Eintrag übergeben werden.

Schriftverkehr

Wordschnittstelle

Im Datenpool können im E-Versand, RA-MICRO Druckmenü und im Fenster “Druckdatei speichern” wieder Unterordner ausgewählt werden.

ZV

Mahnschreiben

Dem vorgerichtlichen Mahnschreiben kann zur schnelleren Zahlung ein QR-Code mit den Zahlungsinformationen beigefügt werden.

ZV-Auftrag Formular

Anführungszeichen in frei verfügbaren Textfeldern führen nicht mehr zu einem Fehler bei Erstellung der xjustiz_nachricht.xml.
Die gewählte Ausgabeart Drucker, Übermittlung per beA oder Übermittlung per EGVP wird RA-MICRO benutzerbezogen gespeichert.

ZV-PfÜB

Formatierung der Anlagen wurde vereinheitlicht.

ZV-Androhung

Der Vollstreckungsandrohung kann zur schnelleren Zahlung ein QR-Code mit den Zahlungsinformationen beigefügt werden.

Tilgungsplan

Im Tilgungsplan wurde die mögliche Ratenanzahl erhöht.

Teilzahlung

Bei Berechnung einer Geschäftsgebühr (2300 / 2301 VV RVG) ohne Einigungsgebühr wurde der Hinweis “unbestritten” im Gegenstandswert entfernt.

ZV-

Eine ZV-Maßnahme kann nicht mehr an ein zentrales Vollstreckungsgericht adressiert werden.

Einstellungen ZV

Karteikarte Forderungskonto/Ansicht: Die Auswahlmöglichkeiten zur Darstellung der Informationen zum Schuldner in einem Forderungskonto wurden erweitert. Nunmehr kann auch eine zur Adresse erfasste E-Mail-Adresse im Rubrum ausgewiesen werden.