15.09.2021 – Version 2021.1

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15.09.2021 Patch

Version 2021.1 (2021.09.002)

E-Workflow

E-Akte

  • PDF-Erstellung: Die Druckdateinummer bleibt nunmehr in der PDF-Vorschau der E-Akte erhalten, wenn die Vorschau-PDF über die Hintergrunderstellung oder den Kontextmenüeintrag „PDF neu erstellen“ für in der KTV (Kanzleitextverarbeitung) gespeicherte Druckdateien neu erstellt wird.
  • Bei der Suche über das Feld Mandant“ in der E-Akte werden die aufgerufenen Unterordner wieder mit der entsprechenden Dokumentanzahl angezeigt.
  • PDF Erstellung aus Mails: Es erfolgt keine zusätzliche Anzeige der Outlook-Signatur bei Speicherung einer E-Mail über die Outlookschnittstelle oder per Drag & Drop in die E-Akte

OCR

  • Aus dem OCR Ausgabeordner wird die zu bearbeitende Datei jederzeit erst nach Abschluss der OCR Behandlung in den Postausgang übertragen.
  • Die OCR-Bearbeitung bei Verwendung einer OCR-Software mit Übergabeordnern wurde angepasst.

Postausgang beA

  • Anhänge mit gleichem Dateinamen können im Postausgang parallel geöffnet werden.
  • Beim manuellen Export über die Funktion „Upload“ werden die zu exportierenden Dateien sachbearbeiter- und aktenbezogen im beA-Verzeichnis gespeichert.

RA-MICRO Druckersteuerung

  • Bei Nutzung der RA-MICRO Druckersteuerung in Word erfolgt der Ausdruck beim Zoomdruck 1/2 wieder korrekt.

Schriftverkehr

Wordschnittstelle

  • Ermittlung Arbeitsplatzanzahl: Da das mögliche Zeitlimit für das Ermitteln der lizensierten Arbeitsplätze nicht ausreichend war, wurde es erhöht.
  • Der Einstellungsdialog kann wieder geöffnet werden und das Erstellen von Schreiben mit einem Frankiervermerk (E-Porto) ist wieder möglich
  • Wird ein Schriftstück nebst Anlagenverzeichnis erstellt und hiernach der Briefkopf gewechselt, bleibt das Anlagenverzeichnis erhalten.
  • Das Handbuch „Platzhalter und Kurzaufrufe“ kann nun wieder über die RA-MICRO Ribbonleiste über das Menü Extras aufgerufen werden
  • Wird im Rubrum eine laufende Nummerierung bei den Beteiligten verwendet, z.B. „- Kläger<@S1A> (#)-„, dann wird bei Ersetzung der Platzhalter zwischen „zu“ und der lfd. Nummerierung (Bsp.: – Kläger zu1-) das Leerzeichen entfernt. Dieses Fehlverhalten wurde behoben.
  • Über den beA-Versand wird bei Auswahl des Versandwegs E-Brief bzw. E-Mail die Briefanrede korrekt ausgewiesen anstelle „Sehr geehrte Damen und Herren,“.
  • Wenn für den Ausdruck eines Originals die Option „Zeichnungen und Textfelder ausblenden“ gesetzt ist und es erfolgt zusätzlich der Ausdruck des Kurzbriefes auf dem Drucker für die Originale, dann greift nun auch für den Kurzbrief die Option und der Briefkopf wird nicht mit aufgedruckt.

E-Versand

  • E-Versand: Wird eine Rubrik im E-Versand ausgewählt und nachträglich entfernt, wird dennoch die anfangs gewählte Rubrik in der E-Akte beibehalten. Dieses Fehlverhalten wurde behoben.
  • E-Versand an beA ohne Aktenbezug erzeugt beA Nachricht ohne Nachrichtenbetreff. Dieses Fehlverhalten wurde behoben.
  • E-Versand: Beim Aufruf des E-Versands werden bei „Aktenretent drucken“ keine Drucker eingelesen. Dieses Fehlverhalten wurde behoben.

Schriftverkehr

  • Anlagencontrol: Eine Mehrfachauswahl von Anlagen aus der E-Akte über das Anlagencontrol im E-Brief, im E-Versand und in Outlook ist wieder ohne eventuell auftretende Fehlverhalten möglich.
  • KTV: Das Fehlverhalten, dass die Vorschau von neu erstellten KTV-Dokumenten in der E-Akte nicht dargestellt werden kann, wurde behoben.

Zentral

  • Wird in Word das Fenster Beteiligtenauswahl geöffnet und dort altgr+a gedrückt, erscheint der Fehler „Fehler: 429 Die ActiveX-Komponente kann nicht erstellt werden.“.
    Dieses Fehlverhalten wurde behoben

ZV

Mahnverfahren

  • Bei unterschiedlichen Gegenstandswerten für die vorgerichtliche Geschäftsgebühr und die MB-Gebühr, wird wieder korrekt auf die Verfahrensgebühr angerechnet.

Zwangsvollstreckung

  • Zahlungen auf zukünftige Hauptforderungen sind wieder möglich.
  • Foko Fenster: Die Ansicht kumulierte Beträge nebeneinander wurde optimiert.

Notariat

  • Beglaubigung/Neu: Bei Verwendung der Kanzleitextverarbeitung wird der Beglaubigungsvermerk korrekt eingelesen.

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