FiBu

Kanzleisoftware FiBu

Mit der Finanzbuchhaltung von RA-MICRO wird eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG mit Ist-Versteuerung, d. h. einer Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) erstellt, die an die Bedürfnisse von Rechtsanwälten und Notaren anknüpft. Einnahmen und Ausgaben sowie Buchungen werden in den Aktenkonten erfasst, wobei die Buchungen zusätzlich in den Offenen Posten verarbeitet werden können. 

Die besondere Leistung besteht darin, dass die Erfassung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in der Finanzbuchhaltung mit der Erfassung der Gebührenrechnungen (im Modul Gebühren), der Zahlungsein- und -ausgänge zu den einzelnen Akten (im Aktenkonto) sowie der Zwangsvollstreckung und der Offenen Posten zur Verwaltung der Gebührenforderungen automatisch verknüpft ist. Damit können in einem einzigen Buchungsvorgang alle buchungsrelevanten Bereiche zutreffend und zeitsparend befüllt werden. 

Mit der Programmfunktion Buchen werden zusammengehörige Buchungen sowohl für die Finanzbuchhaltung als auch für das Aktenkonto in einem Stapel erfasst und erst nach erfolgter Kontrolle gebucht. Mit dem Programmteil Lohn/Gehalt, das gesondert zu lizenzieren ist, kann darüber hinaus die gesamte Lohnbuchhaltung erstellt werden.

Mit dem ebenfalls gesondert zu lizenzierenden Buchhaltungssystem Finanzbuchhaltung II ist es außerdem möglich, eine doppelte Buchführung mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen, die an die Bedürfnisse von Rechtsanwälten und Notaren und ihren Partnern aus anderen freien Berufen sowie von Inkassobüros und Rechtsanwalts-GmbHs anknüpft.

Mehr zum Modul FiBu finden Sie im RA-MICRO Wiki