Akten: Akte anlegen/ändern/kopieren – Streitverkündete als weitere Beteiligte
Neu: Mit dem Korrespondenzkürzel VK können weitere Beteiligte als Streitverkündete mit einem Unterbeteiligten als Bevollmächtigtem zur Akte gespeichert werden. Zweck: Streitverkündete und deren Bevollmächtigte können als Unterbeteiligte in einem Rubrum dargestellt werden, z. B. im Rahmen einer Klage oder eines selbstständigen Beweisverfahrens. Funktion: In der Akte muss der Streitverkündete als weiterer Beteiligter mit dem Korrespondenzkürzel VK…